Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts gelten neue Transparenzregeln für KI-veränderte Bilder. Erfahren Sie, wer haftet und wie Sie rechtssicher veröffentlichen.
Mit dem 2. August 2026 treten die strengen Transparenz- und Kennzeichnungsregeln des europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act, Artikel 50) vollständig in Kraft. Für Sie als mein Kunde (sei es als Architekturbüro, Immobilienentwickler, Hotelbetreiber, Bauunternehmen oder Marketingagentur) hat dies direkte Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Sie die von mir erstellten Fotos im Web, auf Social-Media-Kanälen oder in Newslettern veröffentlichen.
In diesem Artikel erfahren Sie kurz und verständlich, welche neuen Pflichten auf Sie zukommen und wie wir diese gemeinsam im Rahmen unserer Zusammenarbeit rechtssicher umsetzen.
Nach dem EU AI Act wird strikt zwischen dem Ersteller und dem Veröffentlicher eines Bildes unterschieden:
Das bedeutet: Wenn ein Bild generative KI-Inhalte enthält, liegt die gesetzliche Pflicht zur sichtbaren Offenlegung bei der Veröffentlichung direkt bei Ihnen. Da Sie ohne meine Information oft gar nicht wissen können, wo genau KI im Spiel war, sehe ich es als meine vertragliche Nebenpflicht an, Ihnen den exakten KI-Status jeder gelieferten Bilddatei transparent mitzuteilen.
Die wichtigste Nachricht vorweg: Klassische handwerkliche Fotografie und Standardretuschen bleiben völlig kennzeichnungsfrei. Die Grenze verläuft dort, wo KI-Werkzeuge nicht mehr bloß assistieren, sondern die Semantik (den Bildinhalt und die physikalische Realität vor Ort) grundlegend verändern:
Sobald ein KI-Tool selbstständig Pixel erfindet, um neue Bildbereiche zu füllen, wird ein Schwellenwert überschritten. In der Architektur- und Interieurfotografie betrifft dies insbesondere:
Ein Bild, das einen realen Ort zeigt, aber durch KI so verändert wurde, dass ein Betrachter die Szene fälschlicherweise für eine authentische fotografische Dokumentation hält, gilt rechtlich als „Deepfake“. Dass dies in Österreich kein Kavaliersdelikt mehr ist, zeigt die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien, GZ 2 R 178/25y). Das Gericht bestätigte, dass realistisch wirkende KI-Bilder ohne Kennzeichnung eine unzulässige Täuschung darstellen und den gesetzlichen Bildnisschutz verletzen können.
Wenn Sie ein von mir bearbeitetes Bild veröffentlichen, das generative Stufen enthält, verlangt das Gesetz eine zweigleisige Kennzeichnung:
Suchmaschinen (wie Google) und Social-Media-Plattformen scannen Bilddateien künftig automatisiert auf KI-Inhalte. Die Datei muss daher im Hintergrund maschinenlesbar markiert sein. Das geschieht über:
compositeWithTrainedAlgorithmicMedia für teilmanipulierte Bilder).Damit Sie ab August 2026 keinerlei rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Bußgelder eingehen müssen, habe ich meinen gesamten Arbeitsablauf präventiv angepasst:
Die neuen Kennzeichnungspflichten sind keine Einschränkung, sondern eine riesige Chance. In einer Flut von austauschbaren, synthetischen KI-Bildern gewinnt das echte, unverfälschte und dokumentarisch präzise Foto massiv an Wert.
Für hochwertige Architektur- und Interieurprojekte biete ich Ihnen daher ganz gezielt das Qualitätsmerkmal „100 % kamerabasiert & authentisch“ an. Diese Aufnahmen entstehen komplett ohne den Einsatz generativer KI. Sie zeigen das Objekt genau so, wie Sie es geplant und gebaut haben.
Der Vorteil für Sie: Diese Bilder benötigen bei der Veröffentlichung keinerlei Warnhinweise, schonen Ihre Ressourcen und vermitteln Ihren Kunden absolute Glaubwürdigkeit und Markenintegrität.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung bei Ihren kommenden Projekten oder möchten Sie Ihr nächstes Shooting planen? Lassen Sie uns gerne darüber sprechen, wie wir Ihre Architekturprojekte ästhetisch brillant und rechtlich absolut sicher inszenieren!