•Recht & Sicherheit•Autor: Manfred Sodia•August 2026•7 Min. Lesezeit
Drohnenaufnahmen in Wien: Rechtliche Vorgaben und Genehmigungen
Die gesetzlichen Bestimmungen, EASA-Klassen und behördlichen Voraussetzungen für gewerbliche Drohnenflüge in Österreich.
Luftaufnahmen in der Architektur: Ein unschlagbarer Mehrwert
Drohnenaufnahmen bieten Architekten, Bauträgern und Maklern spektakuläre Perspektiven. Sie zeigen die Einbettung eines Gebäudes in seine Umgebung, visualisieren die Aussicht aus noch nicht gebauten Etagen (Ausblicks-Shootings) und machen die Dimensionen von Großprojekten greifbar. Doch der Luftraum in Österreich ist streng reguliert. Wer gewerblich Drohnen fliegt, muss die gesetzlichen Vorgaben exakt einhalten, um hohe Strafen und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Die EASA-Drohnenverordnung seit 2021
Seit Inkrafttreten der EU-weit vereinheitlichten EASA-Drohnenverordnung werden Drohnenflüge in drei Hauptkategorien unterteilt: „Offen“, „Speziell“ und „Zertifiziert“. Die meisten architektonischen Flüge fallen in die Kategorie „Offen“ (Open). Hier gelten folgende Kernvoraussetzungen:
Operator-Registrierung: Jeder Betreiber einer Drohne mit einer Kamera oder einem Gewicht über 249g muss sich bei der nationalen Luftfahrtbehörde (in Österreich die Austro Control) registrieren und die Registrierungsnummer sichtbar auf der Drohne anbringen.
Haftpflichtversicherung: Eine spezielle, luftfahrtrechtlich konforme Haftpflichtversicherung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Eine normale private Haftpflichtversicherung deckt Drohnenflüge in der Regel nicht ab.
Kompetenznachweis (Drohnenführerschein): Je nach Gewichtsklasse der Drohne muss der Pilot den „kleinen Drohnenführerschein“ (A1/A3) oder den „großen Drohnenführerschein“ (A2) absolvieren. Letzterer ist für Flüge nahe an Menschen oder im urbanen Raum unerlässlich.
Besonderheiten beim Fliegen in Wien und urbanen Gebieten
Wien liegt fast vollständig in einer sogenannten Kontrollzone (CTR) des Flughafens Wien-Schwechat sowie im Bereich von Hubschrauberlandeplätzen (z. B. Krankenhäuser). Das bedeutet, dass Flüge hier besonderen Beschränkungen unterliegen:
Flugbeschränkungsgebiete: Im urbanen Raum und in Flugbeschränkungsgebieten ist für den Betrieb von Drohnen oft eine gesonderte Flugfreigabe oder eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.
Abstand zu unbeteiligten Personen: Die EASA-Abstandsregeln nach Unterkategorien:
A1 („Nah am Menschen“): Für Klasse C0 (unter 250g, z. B. DJI Mini-Serie) gilt kein gesetzlicher Mindestabstand; Überflug einzelner Personen zulässig, Menschenansammlungen tabu. Für Klasse C1 (unter 900g, z. B. DJI Mavic/Air) gilt kein starrer Abstand, geplanter Überflug ist verboten (unerwarteten Überflug sofort beenden).
A2 („In sicherem Abstand“): Für Klasse C2 (unter 4kg, z. B. DJI Mavic Pro/Enterprise) gilt standardmäßig mindestens 30 m horizontaler Abstand (reduzierbar auf bis zu 5 m im Langsamflugmodus mit max. 3 m/s). Es gilt die 1:1-Regel (horizontaler Abstand = Flughöhe).
Datenschutz und Privatsphäre: Die Kamera darf keine privaten Bereiche (Gärten, Fenster) unbefugt filmen. Personen und Fahrzeugkennzeichen müssen in der Nachbearbeitung unkenntlich gemacht werden, sofern sie erkennbar sind.
Sicher und legal fliegen mit Manfred Sodia
Als professioneller Partner übernehme ich für Sie das komplette Risiko- und Genehmigungsmanagement:
Zertifizierter Operator: Ich bin offiziell bei der Austro Control registriert und halte alle gesetzlichen Voraussetzungen ein.
A1/A3 und A2 Führerscheine: Ich besitze sowohl den Standard-Kompetenznachweis als auch das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2 „Großer Drohnenführerschein“), was mir das legale Fliegen im urbanen Raum mit minimalen Sicherheitsabständen erlaubt.
Haftpflichtschutz: Jeder Flug ist über eine gewerbliche Luftfahrthaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme abgesichert.
Behörden-Abklärung: Vor dem Shooting prüfe ich die Luftraumvorschriften und hole bei Bedarf die notwendigen Betriebsbewilligungen oder Flugfreigaben bei der Austro Control für Sie ein.
Fazit:Lassen Sie Drohnenaufnahmen nur von zertifizierten Profis durchführen. Illegale Flüge können für Auftraggeber und Piloten Strafen im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen und führen bei Schäden zum Verlust des Versicherungsschutzes.